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GRUNDPFLEGE

Grundpflege nach SGB XI:

  • Pflegevisiten

  • Hilfe beim Waschen/Baden /Duschen

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Hilfestellung/Übernahme bei Toilettengängen

  • Inkontinenzversorgung

  • Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme von Mahlzeiten

  • Mobilisation und Unterstützung der Eigenaktivitäten

  • Haut-, Haar- und Nagelpflege

  • Waschen der Wäsche und Kleidung

  • Reinigen der Wohnung

  • Einkauf der Lebensmittel

  • Begleitung außer Haus (Arztbesuche, Spaziergänge)

  • Beratungsbesuche nach § 37.3

3 Stufen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung teilt sich in drei Stufen auf.
Ausschlaggebend für die Einstufung ist der tägliche Pflegeaufwand pro Tag.

Pflegestufe I -

erhebliche Pflegebedürftigkeit

Um Leistungen der Pflegestufe I zu erhalten, müssen Sie erheblich pflegebedürftig
sein und täglich mehr als 45 Minuten Hilfe in den Bereichen der Grundpflege (z. B.
Körperpflege, Ernährung und Mobilität) benötigen. Voraussetzung ist, dass diese
Hilfe mindestens einmal täglich für je zwei Verrichtungen aus den oben genannten
Bereichen erforderlich ist. Hinzu kommt der Aufwand bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung. Insgesamt muss der Hilfebedarf im Durchschnitt mindestens 90 Minuten
pro Tag betragen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit

Um Leistungen der Pflegestufe II zu erhalten, müssen Sie schwerpflegebedürftig
sein und Hilfe mindestens für zwei Stunden täglich in den grundpflegerischen
Bereichen benötigen. Der Hilfebedarf muss mindestens dreimal täglich anfallen,
zusätzlich ein Aufwand bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Insgesamt sind in
dieser Pflegestufe mindestens drei Stunden Hilfe am Tag erforderlich.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit

Um Leistungen der Pflegestufe III zu erhalten, müssen Sie schwerstpflegebedürftig
sein und täglich rund um die Uhr Hilfe in allen Bereichen benötigen. Der
Mindestumfang in den Bereichen der Grundpflege muss dafür vier Stunden
betragen. Zusammen mit der hauswirtschaftlichen Versorgung müssen Sie im
Durchschnitt mindestens fünf Stunden am Tag erreichen.

Die Leistungsbeträge

PflegegeldSachleistung ( Pflegedienst )

Pflegestufe 1235,00 €450,00 €

Pflegestufe 2440,00 €1100,00 €

Pflegestufe 3700,00 €1550,00 €

Ambulanter Pflegedienst Sonnenlicht GmbH
Adam-Hoffmann-Straße, 3
67657 Kaiserslautern

Telefon:  0631 317 88 42
Fax:        0631 341 005 45

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